Mindestlohn 2026 und die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick

Was sich für Mittelständler ändert

Lesezeit: ca. 6 Minuten
Geldbörse mit Euro-Scheinen als Symbol für den Mindestlohn 2026 und steigende Lohnkosten
© pressfoto / freepik.com

Mit dem Jahreswechsel 2026 kommen einige gesetzlichen Anpassungen auf Unternehmen zu. Von höherem Mindestlohn 2026 über steuerliche Änderungen bis hin zu neuen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Reporting. Unser Fokus liegt dabei ausdrücklich auf der betriebswirtschaftlichen Perspektive dieser Neuerungen, nicht auf steuerlicher Beratung. Damit Sie nicht jedes Detail mühsam zusammensuchen müssen, haben wir die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengestellt. Die Übersicht richtet sich speziell an mittelständische Unternehmen und dient als praxisorientierter Schnellcheck für das neue Jahr.

Hinweis: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll jedoch als kompakte Orientierung und leichter Einstieg in die relevanten Neuerungen für 2026 dienen.

1. Mindestlohn 2026 und Ausbildungsvergütung

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt bereits der nächste Schritt auf 14,60 Euro. Der höhere Mindestlohn 2026 hat direkte Auswirkungen auf alle niedrig vergüteten Tätigkeiten, insbesondere Minijobs.

Hier erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro, damit Beschäftigte trotz höherem Stundenlohn im Minijob bleiben können.

Parallel steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Auszubildende, die 2026 ihr erstes Lehrjahr beginnen, müssen mindestens 724 Euro brutto im Monat erhalten, statt bislang 682 Euro. Auch die Folgejahre werden prozentual angehoben.

In einigen Branchen gelten zusätzlich tarifliche oder branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 liegen. Diese sind bei der Personal- und Budgetplanung ebenso zu berücksichtigen.

2. Steigende Arbeits- und Lohnnebenkosten trotz Mindestlohn 2026

Neben den Löhnen steigen 2026 auch die Arbeits- und Lohnnebenkosten weiter an. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Bundesgesundheitsministerium für 2026 mit 2,9 Prozent festgelegt, 2025 lag er noch bei 2,5 Prozent.

Gleichzeitig erhöhen sich die Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 Euro jährlich, in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101.400 Euro.

Für Unternehmen bedeutet das: Höhere Bruttoentgelte, auch durch den steigenden Mindestlohn 2026, werden in größerem Umfang beitragspflichtig.

Mittelständler sollten diese Mehrbelastung in ihren Personalkostenplanungen, Gehaltsrunden und Kalkulationen berücksichtigen und prüfen, ob bestehende Vergütungsmodelle, etwa betriebliche Altersversorgung oder Sachbezüge, angepasst werden müssen.

3. KI-Compliance und der EU AI Act ab 2026

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Bis zum 2. August 2026 müssen alle KI-Systeme, die nach dem 1. August 2024 in Betrieb genommen wurden, die regulatorischen Anforderungen vollständig erfüllen.

KI-Anwendungen werden je nach Risikoklasse eingeordnet. Insbesondere für Hochrisiko-Systeme gelten künftig sehr strenge Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Transparenz.

Für Mittelständler heißt das: KI-Einsatz inventarisieren, Zuständigkeiten festlegen und technische wie organisatorische Prozesse so ausrichten, dass sie Audit- und Nachweispflichten erfüllen können. KI-Compliance wird damit, ebenso wie der Mindestlohn 2026 in der Personalplanung, Teil der regulären Unternehmensführung.

4. EU-Entwaldungsverordnung. Neue Pflichten in der Lieferkette ab 2026

Mit der EU-Entwaldungsverordnung rückt ein zentraler Baustein der Nachhaltigkeitsregulierung in den Fokus. Ziel ist, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

Kernelement ist eine umfassende Sorgfaltspflicht inklusive Risikoanalyse, Geodatennachweisen zu Anbauflächen und einer Sorgfaltserklärung, bevor Waren in der EU in Verkehr gebracht werden.

Unabhängig vom finalen Starttermin gilt: Wer in betroffenen Warenketten tätig ist, sollte seine Lieferantenstruktur, Vertragsgestaltung und Datenerfassung ebenso frühzeitig überprüfen wie die Anpassungen an den Mindestlohn 2026 in der Personalstruktur.

5. Neue EU-Vorgaben zum Entgelttransparenzgesetz bis 2026

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz wird durch eine EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschärft. Diese ist seit 2023 in Kraft und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Künftig müssen Arbeitgeber im Einstellungsverfahren Informationen über das Anfangsgehalt oder die Gehaltsspanne offenlegen. Beschäftigte erhalten einen erweiterten Anspruch auf Auskunft über Entgeltstrukturen.

Zusätzlich wird bei vermuteter Entgeltdiskriminierung die Beweislast umgekehrt. Arbeitgeber müssen aktiv nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Mittelständler sollten daher ihre Vergütungsstrukturen ebenso sorgfältig prüfen wie die Auswirkungen des Mindestlohns 2026 auf bestehende Gehaltsgefüge.

6. Steuerliche Änderungen 2026. Mobilität, Gastronomie, Agrar und Digitalisierung

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Entfernungskilometer angehoben.

Zusätzlich gilt: Steuerbescheide werden ab 2026 standardmäßig elektronisch bekanntgegeben, sofern nicht widersprochen wird. Papier wird zur Ausnahme, ebenso wie manuelle Prozesse in der Personalabrechnung rund um den Mindestlohn 2026.

7. Weitere geplante Reformen ab 2026

Diese und weitere Reformen befinden sich derzeit noch im politischen Entscheidungsprozess. Unternehmen sollten neben dem Mindestlohn 2026 auch diese Entwicklungen im Blick behalten.

Zusätzlich gilt: Steuerbescheide werden ab 2026 standardmäßig elektronisch bekanntgegeben, sofern nicht widersprochen wird. Papier wird zur Ausnahme, ebenso wie manuelle Prozesse in der Personalabrechnung rund um den Mindestlohn 2026.

Darum mit awi consulting

Als erfahrene Unternehmensberatung begleiten wir mittelständische Betriebe seit Jahren dabei, komplexe Veränderungen wie den Mindestlohn 2026, neue Berichtspflichten oder steigende Lohnnebenkosten praxistauglich zu bewältigen.

Fazit

Die gesetzlichen Neuerungen für 2026 zeigen deutlich: Der Mindestlohn 2026, steigende Lohnnebenkosten, neue Compliance-Anforderungen und Nachhaltigkeitsvorgaben verändern die unternehmerischen Rahmenbedingungen spürbar.

Unternehmen, die Entwicklungstrends früh erkennen, Fristen im Blick behalten und sich rechtzeitig auf Veränderungen wie den Mindestlohn 2026 einstellen, sichern ihre Zukunftsfähigkeit.

Inhalt
Teilen:
Jetzt Vertriebsstrategie optimieren – vertraulich & praxisnah starten

Befindet sich Ihr Unternehmen in einem stagnierenden Vertriebsumfeld oder möchten Sie gezielt neue Kundenpotenziale erschließen? Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer wirkungsvollen Vertriebsstrategie – datenbasiert, digital und effizient.

Philipp Blobel awi consulting GF
Erstkontakt
Philipp Blobel, MBA
Geschäftsführer