StaRUG – kurz erklärt
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist ein seit dem 1. Januar 2021 geltendes Gesetz, das Unternehmen eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglicht. Kern ist ein Restrukturierungsplan, der – unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger – umgesetzt werden kann. Zugleich verpflichtet das StaRUG die Geschäftsleitung zur Krisenfrüherkennung und betrifft damit alle haftungsbeschränkten Unternehmen, nicht nur Krisenfälle.
Zwischen „alles läuft gut“ und „Insolvenz“ lag lange eine Lücke. Das StaRUG schließt sie: Es gibt Unternehmen ein Instrument an die Hand, um sich frühzeitig und geordnet zu sanieren, bevor eine Insolvenz unvermeidlich wird. Damit ist es ein zentrales Element moderner Restrukturierung & Sanierung.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG setzt eine EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es schafft einen rechtlichen Rahmen für die vorinsolvenzliche Sanierung: Ein Unternehmen, dem die Zahlungsunfähigkeit erst droht (das aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist), kann seine Verbindlichkeiten über einen Restrukturierungsplan neu ordnen – ohne den Makel und die Kontrollverluste eines Insolvenzverfahrens.
Wichtig: Das StaRUG richtet sich nicht nur an Unternehmen in der Krise. Es verschärft auch die allgemeinen Pflichten der Geschäftsleitung zur Einrichtung eines Krisenfrüherkennungs- und Risikomanagementsystems – und ist damit für jede haftungsbeschränkte Gesellschaft relevant.
Zentrale Elemente des StaRUG
| Element | Bedeutung |
|---|---|
| Restrukturierungsplan | Kerninstrument zur Neuordnung von Verbindlichkeiten und Strukturen |
| Eintrittsschwelle | Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – Zugang vor der Insolvenzreife |
| Gläubigergruppen & Mehrheiten | Plan kann mit Mehrheiten je Gruppe auch Minderheiten binden |
| Krisenfrüherkennung | Pflicht der Geschäftsleitung zur laufenden Risikoüberwachung |
Abgrenzung zur Insolvenz
- Zeitpunkt: StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit – also früher als ein Insolvenzverfahren.
- Kontrolle: Die Geschäftsleitung bleibt grundsätzlich handlungsfähig (kein Insolvenzverwalter im klassischen Sinne).
- Diskretion: Das Verfahren kann weitgehend ohne Öffentlichkeit ablaufen.
- Flexibilität: Der Eingriff kann auf einzelne Gläubiger oder Maßnahmen beschränkt werden.
Einschätzung der awi-Experten
Das StaRUG ist mehr als ein Sanierungsinstrument – es ist ein Frühwarn-Auftrag an jede Geschäftsleitung. Der häufigste Fehler ist, es als reines „Krisenthema“ abzutun. Tatsächlich verlangt das Gesetz schon im gesunden Unternehmen ein funktionierendes Krisenfrüherkennungssystem. Wer dieses Instrumentarium früh nutzt, gewinnt Handlungsspielraum, solange er noch besteht – und das ist der eigentliche Wert des StaRUG.
Die awi begleitet Unternehmen bei Krisenfrüherkennung, Sanierungskonzepten und Restrukturierung – innerhalb wie außerhalb des StaRUG-Rahmens. Sanierungskonzepte und eine erste Einschätzung erhalten Sie bei uns.
Häufige Fragen zum StaRUG (FAQ)
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist ein seit 2021 geltendes Gesetz, das Unternehmen eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz ermöglicht. Kern ist ein Restrukturierungsplan, der Verbindlichkeiten neu ordnet, bevor eine Insolvenz unvermeidlich wird.
Ab wann kann das StaRUG genutzt werden?
Das StaRUG kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit genutzt werden – also wenn ein Unternehmen voraussichtlich künftig seine Zahlungen nicht mehr leisten kann, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es setzt damit früher an als ein Insolvenzverfahren.
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Insolvenz?
Das StaRUG greift früher (bei drohender Zahlungsunfähigkeit), die Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig, das Verfahren kann diskret und flexibel gestaltet werden. Ein Insolvenzverfahren setzt dagegen bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung an und ist öffentlich.
Betrifft das StaRUG nur Unternehmen in der Krise?
Nein. Über die Sanierungsinstrumente hinaus verpflichtet das StaRUG die Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Unternehmen zur Krisenfrüherkennung und zu einem Risikomanagementsystem. Es ist daher für alle solche Unternehmen relevant, nicht nur für Krisenfälle.
Quellen & weiterführende Informationen
- Gabler Wirtschaftslexikon: Stichwort „StaRUG“ – wirtschaftslexikon.gabler.de
- Verwandte Begriffe im awi-Glossar: Cashflow & Working Capital